GH GambleHub

MwSt. und Besonderheiten beim Glücksspiel

1) Weltbild: Wann es Mehrwertsteuer gibt und wann nicht

B2C-Gaming-Dienstleistungen (Casino/Sport) sind in vielen Jurisdiktionen von der Mehrwertsteuer befreit oder gelten als außerhalb des Geltungsbereichs: Der Betreiber erhebt keine Mehrwertsteuer auf Wetten/Gewinne.
B2B-Dienste (Content/Engine-Lizenzierung, Hosting, Fraud, KYC, Werbung, Analytics) - unterliegen in der Regel den Place-of-Supply-Regeln und/oder durch Reverse Charge beim Empfänger.
Die Folge der Befreiung: Die Umsatzsteuer für die damit verbundenen Kosten wird häufig ganz oder anteilig nicht erstattet (partielle Erhebung).

2) Grundkonzepte der Mehrwertsteuer für iGaming

Ort der Lieferung: Gibt an, in welchem Land die Mehrwertsteuer angerechnet werden soll.
Reverse Charge: Beim B2B-Crossborder berechnet der Empfänger die Mehrwertsteuer anstelle des Lieferanten.
Steuerpunkt (Besteuerungszeitpunkt): in der Regel per Versand/Dienstleistung oder Vorauszahlung (wichtig für wiederkehrende B2B-Dienstleistungen).
Input MwSt. (MwSt.): MwSt., die für Einkäufe gezahlt wird; bei Befreiung nach B2C - oft nicht zum Abzug.
Partielle Befreiung: Die Methode des Anteils des Abzugs, wenn das Unternehmen sowohl besteuerte als auch befreite Transaktionen hat.

3) Ort der Umsetzung (Place-of-Supply): kurz und praktisch

3. 1 B2C

Spieldienstleistungen: in der Regel Befreiung/außerhalb des Geltungsbereichs - ohne Erhebung der Mehrwertsteuer auf den natürlichen Kunden.
Digitale B2C-Dop-Dienste (nicht das Spiel selbst): Die Regeln variieren - überprüfen Sie lokale Normen (z. B. bezahlte Benachrichtigungen, Merch, Inhaltsabonnements).

3. 2 B2B

Allgemeine Dienstleistungen (Werbung, SaaS, Analysen, Lizenzgebühren): Häufiger → der Platz des Empfängers auf der Seite des Kundenunternehmens Reverse Charge.
Ausnahmen (Real-Estate, Events am Veranstaltungsort usw.) für iGaming sind in der Regel irrelevant, aber überprüfen Sie private Fälle (Offline-Turniere, Live-Casino-Studios).

4) B2C-Befreiung und ihre Auswirkungen

Einnahmen aus Wetten/Spielen ohne Mehrwertsteuer → nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf die damit verbundenen Kosten (häufig Marketing, Hosting, Inhaltsanbieter).
Es gilt die Teilausnahme: Der Abzugsanteil errechnet sich nach der genehmigten Methodik (z.B. Anteil des zu versteuernden Umsatzes am Gesamtumsatz).

5) Gemischte Lieferungen: Spiele ≠ alles andere

Zusammengesetzte Lieferung: eine wirtschaftliche Bedeutung (verpacktes Produkt) → ein einheitliches Mehrwertsteuersystem.
Getrennte Lieferungen: verschiedene, unabhängige Dienstleistungen (B2C-freigestellte Spiele + steuerpflichtige Werbung/Abonnement/API-Zugriff).
Empfehlung: Spieledienste und kostenpflichtige B2B-Dienste (Einzelabrechnungen, Acts, Schaufenster, Tracking) vertraglich und operativ trennen.

6) Gutscheine, Freispiele, Boni und „Umsetzungskosten“

Einzweckgutscheine (SPV): Bei der Ausgabe ist der Mehrwertsteuersatz bekannt - beim Verkauf eines Gutscheins kann ein steuerlicher Punkt entstehen.
Mehrzweckgutscheine (MPV): Mehrwertsteuer - bei Einlösung.
Freispiele/Free Bets: Verwechseln Sie nicht den Nennwert und die Kosten der Umsetzung. In der MwSt.-Buchhaltung ist die Politik zu erfassen: wenn der Bonus die Basis reduziert (falls erlaubt) und wie (EV/Ist) bewertet wird.
Cashback/Promotion-Codes: Unterscheiden Sie zwischen einem Rabatt (reduziert die Basis der steuerpflichtigen Dienstleistung) und einer Marketing-Auszahlung (separater Charakter).

7) Jackpots und Mehrwertsteuer

Die Beiträge zum Jackpot-Pool bilden in der Regel keine besteuerte Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage;

Die Auszahlung des Jackpots an den Spieler ist kein Mehrwertsteuergegenstand (Barauszahlung), sondern beeinflusst die GGR und damit den Anteil des Abzugs.

8) Partnerschaften/Affiliate-Beziehungen

B2B-Werbung/Attraktion: in der Regel Reverse Charge beim Betreiber (Place-of-Supply - Land des Betreibers).
In Verträgen festhalten: Status des Vertragspartners (Business/Non-Business), VAT-ID, Formulierung über Reverse Charge, Reporting (Acts/Invoices).

9) B2B-Anbieter: Content, Hosting, Fraud, KYC

Lizenzgebühren für IP und SaaS/Hosting sind in der Regel der Ort des Kunden → die umgekehrte Gebühr beim Empfänger.
Wenn die Registrierung eines Gebietsfremden im Land des Kunden obligatorisch ist (Schwellenwert/Sonderregeln) - berücksichtigen Sie dies im Registrierungsplan.

10) Buchhaltung: Bemessungsgrundlage, Zeitpunkt, Dokumente

Steuermoment (Steuerpunkt): für die Erbringung der Dienstleistung/periodische Abrechnung oder gegen Vorauszahlung (wenn dies die Regel ist).
Rechnungen: für Reverse Charge - obligatorische Notizen („der Empfänger berechnet die Mehrwertsteuer“, Link zur Norm), korrekte Kundendaten.
Wechselkursdifferenzen: Verwenden Sie den offiziellen Kurs/NB-Kurs am Steuerpunktdatum, um die Basis umzurechnen.

11) Partielle Entnahme (Abzugsanteil)

Berechnen Sie den Abzugsfaktor nach der vereinbarten Methodik (z.B. Anteil der besteuerten B2B-Dienstleistungen am Gesamtumsatz).
Jährliche Anpassung: Neuberechnung des Anteils am Jahresende und Anpassung des Vorsteuerabzugs.
Führen Sie ein gemischtes Kostenregister (Traffic, Hosting, Software) und klare Attributionsregeln.

12) Berechnungsbeispiele

12. 1 Betreiber (Monat)

B2C-Einnahmen aus dem Spiel (befreit): 5.000.000

B2B-Umsatz (steuerpflichtig, Sitz des Kunden, Reverse Charge beim Kunden): 200.000

Mehrwertsteuer auf gemischte Ausgaben: 50.000

Abzugsquote = 200.000/( 5.000.000 + 200.000) ≈ 3,85%

→ Der zulässige Vorsteuerabzug ≈ 1.925, der Rest zu den Kosten.

12. 2 B2B-Anbieter (SaaS → gebietsfremder Betreiber)

Rechnung: 100.000 (ohne MwSt.), Rückbelastungskennzeichnung.
Die Mehrwertsteuer wird vom Kunden selbst berechnet; Der Lieferant spiegelt den Export der Dienstleistung/Extraanalyse wider. in ihrer Berichterstattung (nach lokalen Regeln).

13) Richtlinien und Register (YAML-Vorlagen)

13. 1 Umsatzsteuerregister

yaml entity: "Gamble Hub Ops Ltd"
vat_registration:
country: "..."
vat_id: "..."
policy:
b2c_gaming: "exempt    out_of_scope"
b2b_services: "place_of_recipient_reverse_charge"
invoicing_note: "Reverse charge applies"
partial_exemption:
method: "turnover_ratio"
annual_adjustment: true owner: "Tax/Finance"

13. 2 Gemischtes Kostenregister (für den Anteil)

yaml period: "2025-11"
mixed_inputs:
- vendor: "CloudHostX"
description: "compute+cdn"
input_vat: 12000 attribution: "pro_rata"
- vendor: "AdNet"
description: "acquisition traffic"
input_vat: 18000 attribution: "pro_rata"
ratio: 0. 0385 deductible_vat: 1155 nondeductible_vat: 28845

13. 3 Gutscheine/Boni

yaml voucher_policy:
spv: "tax_at_issue"
mpv: "tax_at_redemption"
bonuses:
recognition: "upon_redemption"
valuation: "expected_value    actual"
accounting_link: "bonus_policy_v3. md"

13. 4 Rechnungsvorlage (B2B, Reverse Charge)

yaml invoice:
number: "INV-2025-1105"
supplier_vat_id: "..."
customer_vat_id: "..."
description: "API access / SaaS, period 2025-10"
net_amount: 100000 vat: "reverse_charge"
note: "VAT to be accounted for by the customer under reverse charge"

14) RAG-Risikomatrix

RisikoR (kritisch)A (korrigierbar)G (Kontrolle)
Falscher Ort der VersorgungFehlerhafte Berechnung/UnterberechnungLücken in den VerträgenKlare Klauseln + KYC des Kunden
Kein Hinweis auf Reverse ChargeStrafen/Strafen beim KundenUnvollständige PhraseEinzelne Rechnungsvorlage
Mehrwertsteuer (teilweise)Abzug ohne Proportion → NachzahlungKeine jährliche AnpassungMethodik/Register/jährliche Neuberechnung
Gutscheine/BoniFalscher SteuerpunktUnklare EinschätzungSPV/MPV-Richtlinie und EV-Methode
Gemischte LieferungenKreuzkontamination von BasenTeilweise TrennungEinzelverträge/Rechnungen
Registrierung eines GebietsfremdenÜberspringen von Schwellenwerten/VerantwortlichkeitenVerspätete RegistrierungVerpflichtungskarte und Überwachung

15) Checklisten

Vor dem Start/Rechnungsstellung

  • Der Status des Dienstes ist definiert (B2C gaming vs B2B).
  • Place-of-Supply und Reverse-Charge-Modus eingestellt.
  • Geprüft durch die Umsatzsteuer-ID des Kunden und den Wortlaut im Vertrag.
  • Geprüft, ob eine gebietsfremde Registrierung notwendig ist.
  • Rechnungs-/Aktenvorlagen aktualisiert.

Monatlicher Zyklus

  • Berechnung des Anteils des Abzugs und Register der gemischten Kosten.
  • Überprüfung des steuerlichen Moments für Abonnements/Vorauszahlungen.
  • Kontrolle von Gutscheinen/Boni (SPV/MPV, EV).
  • Überleitung der Reverse-Charge-Berichte auf Gegenparteien.

Jährlich

  • Jährliche Anpassung partieller Umfang.
  • Überarbeitung von Verträgen und Vorlagen (VAT/RC-Formulierungen).
  • Aktualisierung der Aufgabenübersicht (Registrierung/Schwellenwerte).

16) Mini-FAQ

Werden Mehrwertsteuersätze erhoben? Im Allgemeinen sind B2C-Gaming-Dienste ausgenommen/außerhalb des Bereichs; Überprüfen Sie das lokale Recht.
Muss ich einem nichtansässigen Partner Mehrwertsteuer in Rechnung stellen? Normalerweise nicht: Reverse Charge beim Empfänger (B2B).
Kann ich die gesamte Mehrwertsteuer abziehen? Nein, bei befreiten B2C-Operationen - Anteil/Nichtrückgabe.
Wie zählt man Freispiele für die Mehrwertsteuer? Nach Implementierungskosten und Regeln Ihrer Richtlinie (EV/Ist), nicht nach Nennwert.

17) Disclaimer

Die Mehrwertsteuerregelungen unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich häufig. Dieses Material ist ein Operationsrahmen; Stimmen Sie sich vor der Anwendung für eine bestimmte Gerichtsbarkeit mit lokalen Vorschriften und einem Berater ab.

18) Schlussfolgerung

Die Umsatzsteuer in iGaming ist eine Prozessarchitektur: Place-of-Supply korrekt definieren, Reverse Charge konsequent anwenden, partielle Erfassung dokumentieren, Gutscheine/Boni verwalten und eine saubere getrennte Buchhaltung pflegen. Gestalten Sie Richtlinien, Register und Vorlagen - und der Mehrwertsteuerblock wird vorhersehbar und überschaubar.

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