Spanien - DGOJ: Marketing und Steuern
Regulierungsbehörde und rechtlicher Grundrahmen
Ley 13/2011 regelt nationale Online-Spiele: Lizenzordnung, Betreiberpflichten, Haftungsregelung, Sanktionen.
Es gibt ein einheitliches Register der RGIAJ-Selbstverpflichtung: Selbstgekleidete Spieler dürfen nicht bei allen lizenzierten Betreibern online spielen (die Betreiber sind verpflichtet, die statuc beim Onboarding und bei der Wartung zu überprüfen).
Marketing: RD 958/2020 und Änderungen nach höchstrichterlichem Urteil (2024)
Was immer noch streng ist
Das Verbot von Sportsponsoring (Branding in Formen/Arenen, Titelpartnerschaften etc.) bleibt bestehen.
Zeitfenster und Einschränkungen für TV/Radio bleiben bestehen (der Kern des Nachtfensters als Schutzmechanismus für vulnerable Gruppen ist nicht beseitigt).
Was vom Gericht aufgeweicht wird
Der Oberste Gerichtshof hat die Schlüsselartikel der RD 958/2020 teilweise gekippt:- das allgemeine Verbot der Teilnahme von Prominenten/Personen des öffentlichen Lebens an der Werbung wurde aufgehoben;
- die Werbeverbote in sozialen Netzwerken und auf Videoplattformen wurden gelockert (ein Teil der Normen wurde für ungültig erklärt);
- Kommunikationsbeschränkungen für „neue“ Spieler (<30 Tage ab Registrierung) wurden als unverhältnismäßig aufgehoben.
- Gleichzeitig bleibt der allgemeine Grundsatz der Mäßigung und des Schutzes von Minderjährigen/gefährdeten Zielgruppen verbindlich.
Praktische Konsequenzen für Betreiber und Affiliates (2025)
Werbekampagnen können breiter gestaltet werden (soziale Netzwerke/Videoplattformen, Botschafterinnen und Botschafter), aber ohne Rückkehr zur „vorreformierten“ Freizügigkeit: Es gelten Altersbarrieren, Zielbeschränkungen, Verbot irreführender Versprechen, Verbot von Sportsponsoring.
Der Markt verzeichnet einen deutlichen Rückgang neuer Konten nach den strengen Regeln von 2020-2023.; Die Teilliberalisierung 2024 senkt die Hürden, hebt aber die konservative Regulierungslogik nicht auf.
Verantwortungsvolles Spielen: RD 176/2023 („sicherere Umgebungen“)
Verbindliche Grenzwerte vor dem Spiel und Risikokommunikation; verstärkte „Realitätschecks“, obligatorische Pop-up-Warnungen, Verhaltensüberwachung, frühzeitige Interventionen.
Harmonisierung der Anforderungen an verantwortungsvolles Spielen mit den Werbevorschriften RD 958/2020 (einheitliche Verbraucherschutzlogik).
Steuern und Steuerkreis
Spielsteuer (Steuer auf Spielaktivitäten, Ley 13/2011, Art. 48)
Basissatz: 20% GGR (Sportwetten, Casinos/Wettbewerbe usw. Online-Verticals; Basis = Summe der angenommenen Einsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne).
Ceuta/Melilla: Vorzugsbehandlung für gebietsansässige Betreiber - 10% GGR bei tatsächlicher Ansiedlung von Unternehmen und Steuerwohnsitzen in diesen autonomen Städten.
Regionaler Zuschlagskorridor: Die Autonomie ist berechtigt, den Satz auf + 20% des Basisteils zu erhöhen - auf den Anteil der GGR, der auf ihre Bewohner entfällt.
Sonstige Steuern und Abgaben
Körperschaftsteuer (IS): 25% des Gewinns.
Mehrwertsteuer: Glücksspieltransaktionen sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie der spanischen Glücksspielsteuer unterliegen; Dienstleistungen Dritter (Marketing, Anbieter, IT-Außenseiter) unterliegen jedoch in gewohnter Weise der Mehrwertsteuer.
Kommunale Gebühren/IAE und spezifische staatliche Gebühren für Spiele - gelten am Ort der Aktivität (insbesondere für Offline-Komponenten/Ausrüstung).
Berichts- und Zahlungsmodelle
Automatische Berechnung der Spielsteuer nach festgelegten Formularen, aufgeschlüsselt nach Zeiträumen; für historische Zeiträume bis zum 31. 12. 2020 galt ein eigenes Verfahren (Modell 790).
Getrennte Buchhaltung erforderlich: Spielfonds/Jackpots, Bonusverpflichtungen, Berichtswährung - gemäß den Anweisungen der DGOJ/AEAT.
Checkliste für den Markteintritt in Spanien (B2C/B2B)
Rechtswissenschaft
1. Bestätigen Sie die Abdeckung der Produkte unter Ley 13/2011 und bereiten Sie das Paket auf die Begünstigten/“ Schlüssel-Personen“ vor.
2. Aktivieren Sie die RG-Verfahren gemäß RD 176/2023 (Grenzwerte, Warnungen, Verhaltensauslöser).
Marketing/Kommunikation
3) Entwerfen Sie Kampagnen unter Berücksichtigung der teilweise gelockerten Regeln der RD 958/2020 (soziale Netzwerke/Videos, Promis, Kommunikation mit neuen Spielern) unter strikter Einhaltung des Verbots des Sportsponsorings und der Altersbarrieren.
4) In Affiliate-Verträgen verankern Sie die Verantwortung für Targeting-Filter, Disclaimer und die Kontrolle irreführender Versprechen.
Finanzen/Steuern
5) Simulieren Sie P&L unter 20% GGR (oder 10% GGR bei realem Standort in Ceuta/Melilla), plus IS 25% und Mehrwertsteuer auf gekaufte Nicht-Gaming-Dienstleistungen.
6) Überprüfen Sie, ob Sie unter den regionalen Zuschlagsfaktor fallen (für den Anteil der Spieler - Bewohner einer bestimmten Autonomie).
Vorgänge/Daten
7) Implementieren Sie die RGIAJ-Verifizierung (Selbstauskunft) in den Phasen Registrierung, Login, Einzahlungen und ausgehende Kommunikation.
8) Richten Sie Protokolle und Berichtsentladungen in den von der DGOJ/AEAT akzeptierten Formaten ein; Stellen Sie sicher, dass Boni und Jackpots korrekt berücksichtigt werden.
Häufige Bedienerfehler
Die Auslegung der höchstrichterlichen Entscheidung als „komplette Aufhebung“ der RD 958/2020 ist falsch: Die Schlüsselverbote (u.a. Sportsponsoring) sind geblieben.
Unterschätzung der Anforderungen der RD 176/2023 an Limits/Reality-Checks und Frühinterventionen.
Das Ignorieren von RGIAJ in Mailings/Retargeting (Kommunikation mit Selbstgedrehten ist verboten).
Falsches Steuermodell: Vermischung der Mehrwertsteuerbefreiung für Spielaktivitäten mit der Mehrwertsteuer für Dienstleistungen Dritter; ignorieren Ceuta/Melilla-Benifite und die Bedingungen für ihre Anwendung.
Trends 2025 +
Anzeige: „Feinabstimmung“ des Marktes nach teilweiser Absage - Umtestung von Digitalkanälen und Botschaftern, aber keine Rückkehr zum Massenfernsehen/Sport.
Spielerschutz: Erweiterung der Praxis RD 176/2023 (obligatorische Prälimitate/Alerts, Verhaltensrisikosignale).
Fiskalpolitik: stabiler Satz von 20% GGR mit einem Wettbewerbsfenster von 10% bei realer Präsenz in Ceuta/Melilla; Die Klärung der Meldeverfahren für den Administrator wird fortgesetzt.
Schluss
Spanien kombiniert eine strenge Vermarktungsregelung (mit teilweiser Liberalisierung 2024) und ein transparentes Haushaltsmodell (20% GGR; 10% in Ceuta/Melilla; IS 25%; MwSt-Befreiung für die Spielaktivität selbst). Markterfolg erfordert Disziplin in der RG (RD 176/2023), ordentliches Marketing unter Berücksichtigung der aktuellen Verbote der RD 958/2020 und genaue Finanzpraxis mit getrennter Bilanzierung und korrekter Berichterstattung.